Was wir brauchen


Direktkredite

Für die Finanzierung einer Immobilie benötigen wir Direktkredite ab 250 € jeglicher Höhe von Unterstützer*innen.

Was sind Direktkredite?

Direktkredite sind kleine und auch größere Geldbeträge, die uns von privaten Unterstützer*innen direkt in Form von sogenannten Nachrangdarlehen geliehen werden. Sie ermöglichen uns eine günstige und direkte Finanzierung unserer Projekts und damit die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum. Je mehr unsere Finanzierung auf eigenen Beinen steht, desto weniger sind wir auf zusätzliche Bankkredite angewiesen.

Direktkredite sind keine profitable Geldanlage, denn um günstige Mieten zu ermöglichen, liegt der Zins zwangsläufig niedriger, als die Rendite, die sich bspw. mit einem Aktieninvestment erzielen ließe.
Mit einem Direktkredit an unser Projekt kannst du jedoch Geld, welches du gerade nicht benötigst sozial und nachhaltig anlegen. Damit trägst du unmittelbar zur Realisierung eines solidarischen, selbstverwalteten Wohnprojekts in Karlsruhe bei.

Unterstütze das Projekt

Alle, die zeitweise etwas Geld übrighaben und nachhaltig und konkret etwas Gutes bewirken wollen können uns Direktkredit geben und ihr Geld für einen sozialen Zweck „arbeiten“ lassen:

  • Wir freuen uns über Beträge ab 500 Euro.
  • Damit trägst du unmittelbar zur Realisierung eines solidarischen, selbstverwalteten Wohnprojekts in Karlsruhe bei, das hoffentlich Strahlkraft für die Region hat.
  • Du unterstützt den Mietendeckel von unten, d.h. Ein Haus mehr welches dem Immobilienmarkt entzogen wird.
  • Falls du weitere Fragen zu unserer Finanzierung und den Direktkrediten hast oder dir vorstellen könntest einen Direktkredit beizutragen, kontaktiere uns gerne persönlich.

Kleingedrucktes

Risiken und Sicherheiten – Infos gemäß des Kleinanlegerschutzgesetzes
Nachrangdarlehen wie unsere Direktkredite fallen unter die Bestimmungen des Kleinanlegerschutzgesetzes. In diesem Rahmen werden durch die Solidarisch Wohnen GmbH innerhalb von zwölf Monaten entweder maximal 20 Verträge zum gleichen Zinssatz oder nur Verträge bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro abgeschlossen. Somit machen wir von der Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a & § 2 Abs. 1 Nr. 3b VermAnlG Gebrauch und sind von der Prospektpflicht für Vermögensanlagen befreit.
Im Zuge einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Solidarisch Wohnen muss kein Geld an die Direktkreditgeberinnen zurückgezahlt werden. Sollte es zu einer Insolvenz der Solidarisch Wohnen GmbH kommen, werden zuerst die Kreditrückforderungen der nichtnachrangigen Gläubigerinnen (z.B. Banken) bedient und erst in der Folge die der Direktkreditgeber*innen. Es besteht folglich immer das Risiko des vollständigen Verlustes des angelegten Geldes.
Das Finanzierungsmodell wird seit über 30 Jahren im Mietshäuser Syndikat praktiziert. Während dieser Zeit ist erst ein Projekt von 200 gescheitert. Es handelt sich also um ein äußerst bewährtes Modell. Daran wollen wir anknüpfen!

Accessibility Toolbar